Auch Hebammen sind berechtigt nach den Maßgaben der ärztlichen Richlinien Vorsorgeuntersuchungen bei normalen Schwangerschaftsverlauf durchzuführen. Im optimalen Fall geschieht das in Kooperation mit der/ dem Gynäkologin / Gynägologen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse im Rahmen der vorgesehenen üblichen Intervalle der Vorsorgetermine.
Die Vorsorgeuntersuchung unfasst folgende Leistungen:
- Gewichtskontrolle der Mutter
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Kontrolle des Standes der Gebärmutter
- Feststellung der Lage des Kindes
- Kontrolle der kindlichen Herztöne
- Allgemeine Beratung der Schwangeren
- Dokumentation der Ergebnisse im Mutterpass
Unabhängig davon können sich Schwangere auch durch Hebammen beraten lassen ( z.B. Ernährungsfragen, Beratung bei Beckenendlage, Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit...).
Diese Möglichkeit gibt es zum Beispiel im Rahmen von Hebammensprechstunden die inzwischen vielerorts angeboten werden (z.B. EVK Mettmann).
Sie können auch direkt Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen:
Maria Kieninger-Meerkamp - Karpendeller Weg 9 - 40822 Mettmann - Tel.: 02104 / 82996
Weitere Infos unter >> Wochenbettbetreuung